Inhaltszusammenfassung:
Es gibt nach wie vor große Lücken im Wissensbestand über das Strafvollzugswesen. Detaillierte amtliche Untersuchungen zur Organisationsstruktur des Vollzugs stehen aus, auch die statistischen Daten über die Insassengesamtheit erlauben keine Prüfung von komplexen Zusammenhängen. Anhand der weitverbreiteten These von der höher als achtzigprozentigen Rückfallquote bei entlassenen Strafgefangenen wird im vorliegenden Beitrag erörtert, warum derartigen Aussagen mit großer Vorsicht zu begegnen ist. Es wird gezeigt, daß methodische Fehler bei der Analyse amtlicher Veröffentlichungen gemacht werden, die die schon vorhandenen Mängel im sachlichen Detailwissen verschärfen. Die sogenannten Rückfallquoten im Bereich des Strafvollzugs sind zumindest teilweise „Konstrukte“. Sie variieren in Abhängigkeit von Gesetzgebungsänderungen und Strafzumessungsmustern der Gerichte, haben somit nur sehr bedingt etwas mit dem „Verhalten“ von Gefangenen" zu tun. Dieser Umstand erscheint im Hinblick auf kriminalpolitische Konsequenzen gewichtig.